EuGH (Az. C-137/09 (Marc Michel Josemans/Burgemeester van Maastricht): Verbot des Zutritts zu Coffeeshops für nicht in den Niederlanden ansässige Personen)
| Authors | |
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| Publication date | 2011 |
| Journal | EuZW. Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht |
| Volume | Issue number | 2011 | 6 |
| Pages (from-to) | 219-226 |
| Organisations |
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| Abstract |
Die Coffeeshops in den Niederlanden sind Einrichtungen, deren Haupttätigkeit im Verkauf von Marihuana und Haschisch besteht. Der Besitz dieser Cannabis-Produkte zum persönlichen Gebrauch ist straffrei und ihr Verkauf wird von den Behörden geduldet. Nach den staatsanwaltlichen Richtlinien dürfen in den Coffeeshops nicht mehr als 5 g pro Person und Tag verkauft werden und der Lagerbestand darf nicht mehr als 500 g umfassen. Außerdem darf der Verkauf keine Belästigungen nach sich ziehen. Als Reaktion auf den massiven Andrang von Drogentouristen beschloss die Gemeinde Maastricht, den Zugang zu Coffeeshops ansässigen Personen vorzubehalten. Der Kläger ist Betreiber eines solchen Shops. Da im Zuge zweier Polizeikontrollen festgestellt wurde, dass auch nicht ansässigen Personen der Zugang gewährt worden war, wurde dieser Coffeeshop geschlossen. In dem anschließenden Verfahren hat der Raad van State dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das Unionsrecht einer Regelung entgegensteht, die nicht ansässigen Personen den Zugang zu Coffeeshops verbietet. Generalanwalt Bot hatte am 16. 7. 2010 vorgeschlagen, die Massnahme der Gemeinde Maastricht als rechtmäßig anzusehen.
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| Document type | Case note |
| Language | German |
| Published at | https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=300&z=EUZW&b=2011&s=219&n=1 |
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